Vor 85 Jahren, am 29. und 30. September 1941, ermordeten Deutsche Täter in der Schlucht von Babyn Jar am damaligen Stadtrand Kiews über 33.000 Menschen.
Dem größten Einzelmassaker des 2. Weltkriegs ging der Angriffskrieg NS-Deutschlands auf die damalige Sowjetunion voraus, welcher von Anfang an als Vernichtungskrieg geplant wurde.
Die, insbesondere an der Jüdischen Bevölkerung, geplante Vernichtungsabsicht hatte Adolf Hitler bereits in einer Rede anlässlich des 10. Jahrestages der sogenannten „Machtergreifung“ am 30. Januar 1939 im Reichstag angekündigt.
Nachdem die Wehrmacht anfangs schnelle Geländegewinne erzielen konnte, gelangte am 19. September 1941 auch Kiew unter deutsche Kontrolle. Zuvor hatten in der Hauptstadt der damaligen Ukrainischen Sowjetrepublik um die 220.000 Jüdinnen und Juden gelebt, was die Stadt zu einem der wichtigsten Zentren jüdischen Lebens in der gesamten Sowjetunion machte.
Ein bedeutender Teil der Kiewer Juden hatte die Stadt bereits vor der Einnahme durch die Nationalsozialisten in Richtung Osten verlassen, zudem dienten die kampffähigen Männer in der Roten Armee und waren daher häufig an anderen Fronten eingesetzt.
Der deutschen Aufforderung an die jüdische Bevölkerung, sich mit Geld, Ausweispapieren und warmer Kleidung an der Schlucht zu versammeln, folgten dementsprechend vor allem ältere Menschen, Frauen und Kinder.
Bei der „Absicherung“ der geplanten Mordaktion halfen die regulären Verbände der Wehrmacht, wobei das Massaker letztlich von Angehörigen der SS sowie der „Einsatzgruppen“ verübt wurde.
Innerhalb von 36 Stunden ermordeten diese insgesamt über 33.000 Menschen mittels Einsatz von Schusswaffen.
Das Massaker von Babyn Jar steht also exemplarisch für den sogenannten „Holocaust by Bullets“, wie die erste Phase des Völkermordes an den europäischen Juden in der Forschung als Abgrenzung von den standardisierten Vernichtungsbestrebungen in Lagern wie Belzec, Treblinka und Auschwitz bezeichnet wird.
Details über das barbarische Vorgehen sind der Nachwelt insbesondere durch Berichte, wie die der Überlebenden Dina Pronitschewa, bekannt.
Auf Dina Pronitschewas Aussage stützte sich 1965 auch der bekannte hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, dessen letzter Prozess vor seinem Tod die Mordaktionen der sogenannten „Einsatzgruppen“ und ihre Rolle im Massaker von Babyn Jar zum Inhalt hatte.
Hierbei wurde das erste Mal auch explizit über die Rolle der Wehrmacht verhandelt, die in großen Teilen der Gesellschaft, auch weit über die Nachkriegszeit hinaus, als im Gegensatz zur SS nicht allgemein verbrecherisch galt bzw. gilt.
Und heute?
Die Ukraine und damit auch Kiew sehen sich seit nunmehr viereinhalb Jahren einem Angriffskrieg seitens Russland ausgesetzt.
Wichtige Prozesse im Umgang mit der Vergangenheit und einer damit verbundenen Gedenkkultur sind dadurch unterbrochen.
Seit dem Untergang der Sowjetunion ist die Bemühung des Erinnerns an jüdische Opfer, die aufgrund ihres tatsächlichen oder vermeintlichen jüdisch-seins in das Interesse der deutschen Tötungsabsichten fielen, in der Aushandlung begriffen. Initiativen, jüdischer Opfer als solcher zu gedenken, wurden in der Ukraine, auch als Teil einer vom sowjetischen Staatenbund unabhängigen Geschichtsschreibung, besonders in den Jahren ab 2014 vorangetrieben.
Dieser Prozess ist dabei, wie in zahlreichen Staaten, umkämpft und weiterhin auszuhandeln.
Für die Zukunft bleibt daher neben der allgemeinen Forderung eines mit Konsequenzen verbundenen „Nie wieder!“ ebenso auf eine friedliche und von Russland unabhängige Zukunft aller Ukrainer zu hoffen, sowie an die Bemühungen aus Friedenszeiten anzuknüpfen, welche die lange Verbundenheit jüdischen Lebens an die Ukraine bezeugt.
Foto: Gedenkstein für die Opfer des Nationalsozialismus in Babyn Jar (auch: Babi Jar). (© picture-alliance, imageBROKER | G. Thielmann)
